§57a Begutachtung
Achtung!
§57a-Begutachtung besser noch vor der Abreise durchführen lassen.
Bei Auslandsfahrten sollte man auf die Gültigkeit des Pickerls achten, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. In vielen Ländern gibt es keine oder kürzere Toleranzfristen.